I. Für Vermietung und Verkauf gültige Bedingungen
1. Geltungsbereich/
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bei einer Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Davon abweichende Verein-barungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigungen des Mieters bzw. Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftbedingungen wird hiermit widersprochen. Für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss/
Angebote werden nur nach schriftlicher Anfrage erstellt, sind freibleibend und unverbindlich soweit im Angebot nichts vermerkt. Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie von MMM schriftlich anerkannt und / oder bestätigt sind. Bestellungen werden von uns nur in schriftlicher Form anerkannt und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Wandlung und Minderung /
Wandlung oder Minderung des Preises und Nachlieferung kann erst dann verlangt werden, wenn ein Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuch seitens des Verkäufers/Vermieters erfolglos verlaufen ist. Echtholz, Echtholzfurniere, Leder sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind deshalb möglich. Bei Metallen, insbesondere bei gegossenem und/oder poliertem Aluminium, können Abweichungen in der Oberfläche, die durch den Herstellungsprozess bedingt sind, vorhanden sein. Bei Nachbestellungen kann für Modellgleichheit sowie Gleichheit in Farbe, Struktur und Oberfläche nicht garantiert werden. Oben genannte Gründe berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Käufer/ Mieter, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung und/oder Rücknahme der Ware. Für Abweichungen von publizierten Maßen für Möbelstücke sowie für Übernahme dieser Maße zu Planungszwecken behalten wir uns den Irrtum sowie Änderungen vor. Eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen, es sei denn die benötigten Maße zu Planungszwecken sind seitens des Vermieters schriftlich bestätigt.
4. Gerichtsstand/
Der Gerichtsstand für beide Teile ist München.
5. Sonstiges/
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Alle weiteren Bedingungen, soweit nicht unter I., II. und III. aufgeführt, regeln sich nach dem geltenden Recht.
II. Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluss/
Bestellungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Die Bestellung muss den Veranstaltungsort, die Bezeichnung für die Veranstaltung, den Mietzeitraum sowie die genaue Lieferanschrift enthalten. Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen. Bestellungen zu verschiedenen Lieferorten (auch verschiedene Messestände) sowie Nachbestellungen zu einem bestehenden Auftrag werden als getrennte Aufträge behandelt. Frachtkosten, Versicherungen etc. werden erneut berechnet.
2. Preise/
Der Mietzins gilt ab Lager 85232 Bergkirchen, Breitenau 10, die Preise verstehen sich in EUR zzgl. Fracht, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die von uns in Rechnung gestellten Frachtkosten beinhalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, die Anlieferung am Stand (Standgrenze), die Einlagerung des Verpackungsmaterials durch uns sowie die Abholung (Näheres siehe II. 11). Eillieferungen, Kurierfahrten oder Nachlieferungen werden zum üblichen Satz abgerechnet. Bei dem Transport durch eine Spedition gehen die Kosten zu lasten des Mieters.
3. Zahlung/
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 7 Tagen zu begleichen. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden wir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Weitere Lieferungen, auch bereits bestätigte Aufträge, werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Außerdem behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe des Warenwertes zu verlangen bzw. ganz von weiteren Lieferungen abzusehen.
4. Mietzeit/
Der Mietpreis gilt für die Dauer der Veranstaltung, höchstens jedoch für 10 Tage. Bei Veranstaltungen über diesen Zeitraum hinaus, oder bei verspäteter Rückgabe des Mietgutes erhöht sich der Mietzins für jede angebrochene Woche um 50% des Listen-Mietpreises. Das Mietgut dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung im gleichen Zeitraum oder im Anschluss daran ist nicht gestattet. Das Verbringen des Mietgutes an einen anderen Platz (Messestand) oder Ort ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist der Mieter für dadurch entstandene Schäden und Verluste voll haftbar. In Ausnahmefällen kann der Mietzeitraum nachträglich verlängert werden. Dies ist jedoch nur nach schriftlicher Anfrage des Mieters und unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung möglich.
5. Lieferung und Abholung/
Lieferverzögerungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse hat der Vermieter nicht zu vertreten. Unvollständige Angaben entbinden uns von jeglicher Lieferverpflichtung.
a) Anlieferung durch die Firma MMM:
Das Mietgut wird vor Veranstaltungsbeginn angeliefert. Besondere Terminvereinbarungen sind nur dahingehend möglich, dass die Anlieferung bzw. Abholung bis zu einem festgelegten Termin erfolgt. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Terminvereinbarungen welche die Anlieferung bzw. Abholung zu einem festen Datum und/ oder Uhrzeit bestimmen, sind unverbindlich. Die Abholung des Mietgutes erfolgt in der Regel nach Veranstaltungsschuss an den darauffolgenden Tagen. Bis zur Übergabe an uns, auch zu einem späteren Termin, ist der Mieter für das Mietgut verantwortlich. Falls das Mietgut trotz mehrmaligen Versuchs nicht abgeholt werden kann, ist der Mieter verpflichtet, es auf seine Kosten innerhalb von 2 Tagen an uns zurückzuschicken. Dies gilt auch, falls der Mieter das Mietgut versehentlich mitgenommen hat.
b) Transport durch eine Spedition/Kurier:
Wir behalten uns vor, das Mietgut durch eine Spedition anzuliefern. Der Transport erfolgt in eigens dafür vorgesehenen Verpackungen. Für die fachgerechte Einlagerung des Leergutes, die ordnungsgemäße Verpackung des Mietgutes für den Rücktransport sowie für die termingerechte Rücklieferung an uns ist der Mieter verantwortlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietgut muss spätestens 5 Tage nach Veranstaltungsende bzw. zum vereinbarten Termin bei uns im Hause sein, andernfalls wird unabhängig von der vorangegangenen Mietdauer für jede angefangene Woche erneut 50% des Listenmietpreises fällig. Soll die Ware von uns abgeholt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Falls die Ware am vereinbarten Termin durch die Spedition nicht angeliefert ist, muss der Kunde sich bis 14.00 Uhr mit uns in Verbindung setzen damit gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden können.
6. Ersatzlieferung/
Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen (höhere Gewalt, etc.) bzw. bei rechtzeitig reklamierten Schäden dem Mieter anstelle der bestellten Ware gleichwertigen oder besseren Ersatz zum gleichen Preis zu liefern.
7. Gefahrenübergang/
Der Mieter ist ab der Übergabe des Mietgutes am Stand, bzw. ab dem Zeitpunkt der Abholung im Lager Bergkirchen, Breitenau 10, für das Mietgut verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, nur die vorgesehene Verpackung zu verwenden. Beschädigungen bzw. Verlust, die durch unsachgemäßen Transport bzw. Einsatz entstehen, gehen voll zu Lasten des Mieters. Eventuelle Mängel an der Mietsache oder Falschlieferungen sind sofort nach Erhalt der Mietware an uns zu melden. Ware aus Glas muss in Anwesenheit des Fahrers auf Bruch kontrolliert werden. Äußerliche Beschädigungen der Verpackung sind unbedingt auf dem Frachtbrief bzw. Übergabeschein zu vermerken. Nachträgliche Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Die Verantwortung für das Mietgut endet mit der Abholung durch uns, bzw. bei Übergabe im Lager Bergkirchen, Breitenau 10.
8. Haftung - Versicherung/
Der Mieter ist ab der Übergabe des Mietgutes am Stand bzw. sonstigem Einsatzort oder der Abholung im Lager Bergkirchen, Breitenau 10 für das Mietgut verantwortlich.
Das Mietgut wird nicht durch uns versichert! Dabei spielt es keine Rolle ob die Lieferung durch MMM-Mietmöbel, Spedition, Kurier, sonstigem Frachtführer oder durch Selbstabholung ab Lager Bergkirchen erfolgt. Fehlendes oder nicht zurückgeliefertes Mietgut wird zum Listenpreis berechnet. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Wir empfehlen das Mietgut in Ihre Standversicherung (auf Messen) einzubinden bzw. bei sonstigen Veranstaltungen eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Der Warenwert/Versicherungswert wird Ihnen auf Wunsch gerne schriftlich mitgeteilt.
Zerbrechliches Material wie Glastischplatten, Vitrinen und sonstiges Mietgut aus Glas sind extra zu versichern bzw. bei der Versicherung anzumelden.
Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Tritt der Haftungsfall wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ein, ist der Mieter unser direkter Ansprechpartner, sämtliche Ansprüche unsererseits bestehen direkt gegenüber dem Mieter und nicht gegenüber der Versicherung des Mieters. Sämtlicher Schriftverkehr und Absprachen bezüglich einer Haftung erfolgen direkt mit dem Mieter. Schriftverkehr und Absprachen über Dritte (z.B. Versicherer) werden nicht akzeptiert.
9. Rücktritt/
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist bis 14 Tage vor Liefertermin möglich. Bei einem späteren Zeitpunkt wird der volle Mietpreis zzgl. eventuell entstandener Kosten berechnet.
10. Verspätete Bestellungen/Eilbestellungen/
Eilaufträge werden nur ausgeführt, wenn uns die Auftragsbestätigung von einem unterschriftsberechtigten der bestellenden Firma unterschrieben zurückgefaxt wird. Bei Stornierung von bereits bestätigten Eilaufträgen hat der Mieter die vollen Kosten zu tragen.
11. Berechnung der Frachtkosten/
a) Anlieferung direkt durch MMM:
Die Kosten für Anlieferung sind abhängig vom Einsatzort und werden normalerweise im Angebot in entsprechender Höhe veranschlagt.
b) Anlieferung durch eine Spedition/Kurier:
In diesem Fall wird die Ware zu Lasten des Empfängers angeliefert. Die Einlagerung des Leergutes sowie die Rücksendung erfolgt zu Lasten des Mieters.
12. Reservierung von Mobiliar/
Eine Reservierung von Waren ist nur nach schriftlicher Anfrage möglich. Die Reservierungsdauer beträgt maximal 8 Tage. Die Reservierung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
III. Zusätzlich zu I geltende Bedingungen für den Verkauf
1. Lieferzeiten/
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind freibleibend, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Diese Lieferverzögerungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen.
2. Gefahrenübergang/
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wurde. Ware aus Glas muss in Anwesenheit des Fahrers auf Bruch kontrolliert werden. Erkennbare Transportschäden werden nur anerkannt, wenn diese sofort beim Empfang der Ware festgestellt und auf dem Anlieferbeleg vermerkt werden. Beschädigungen der Verpackung müssen auf dem Frachtbrief bzw. auf dem Übergabeschein vermerkt werden. Die Ware muss auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung innerhalb 3 Tagen auf Transportschäden kontrolliert werden. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Verkäufer schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.
3. Preise/
Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer
4. Zahlung/
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 7 Tagen zu begleichen. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden wir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Weitere Lieferungen, auch bereits bestätigte Aufträge, werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Außerdem behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe des Warenwertes zu verlangen bzw. ganz von weiteren Lieferungen abzusehen.
5. Eigentumsvorbehalt/
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
6. Rücktritt/
Bei einem Rücktritt von schriftlich bestellten und von uns bestätigten Waren, welche zu unserem Lagerbestand gehören, ist mindestens 20% des Listenpreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20, — EUR zu zahlen. Bei Waren, die nicht auf Lager sind, ist der dem Verkäufer entstandene Schaden zu zahlen, mindestens jedoch 25% vom Listenpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20, — EUR. Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler keine Haftung.